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PERSONAL-NEWS Nr.: 46.2025


AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE


PERSONALENTWICKLUNG

Ausbildung ist Zukunft - und Sie gestalten sie!
Der Deutsche Ausbildungsleitungskongress (DALK) ist Deutschlands größte Plattform für Ausbildungsverantwortliche – zwei Tage voller Impulse, Austausch und Lösungen für die Herausforderungen von heute und morgen.
Entdecken Sie die Schlüsselfaktoren erfolgreicher Azubigewinnung, indem Sie innovative Rekrutierungsstrategien kennenlernen und Ihren Pool an talentierten Azubis erweitern.
Erfahren Sie, wie Sie das Potenzial Ihrer Azubis entfalten und Talente erfolgreich an Ihr Unternehmen binden, indem Sie eine unterstützende Umgebung schaffen.
Entwickeln Sie sich als starke Ausbildungsleitung weiter, perfektionieren Sie Ihre Führungsqualitäten und meistern Sie tägliche Herausforderungen mit Zuversicht.
Holen Sie sich Tipps für innovative Tools und Digitalisierung, um Ihre Prozesse flexibel an die sich verändernden Anforderungen anzupassen und um Ihren Arbeitsalltag zu vereinfachen.
Viele Vorurteile in der Arbeitswelt über die Generation Z (1995-2010 geboren) sind eigentlich Missverständnisse, sagt Christoph Maria Michalski, Berater für Konfliktmanagement in Unternehmen, und Referent auf dem Deutschen Ausbildungsleitungskongress (DALK) am 4. November 2024 in Düsseldorf. Hier klärt er darüber auf, welche drei ihm in seiner Beratungspraxis am häufigsten begegnen.
Wann: 24. + 25. November 2025, Wo: Congress Center Düsseldorf, Kontakt: das DALK-Team erreichen Sie Mo–Fr von 10–18 Uhr unter 040 – 66 906 700 

 
PERSONALRECHT  

Videoüberwachung mit Einwilligung im Arbeitsvertrag  
Ein in einem Stahlverarbeitungsbetrieb beschäftigter Produktionsmitarbeiter hatte sich durch Unterzeichnung des Arbeitsvertrags damit einverstanden erklärt, dass „im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes“ seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden können. Trotzdem wehrte er sich gegen die Videoüberwachung im Betrieb: Etliche HD-Kameras in der Produktionshalle und im Lager zeichneten das dortige Geschehen flächendeckend rund um die Uhr mit einer Speicherdauer von 48 Stunden auf. Er fühlte sich hierdurch unter Druck gesetzt, weil mit den Kameras beispielsweise kontrolliert werden konnte, wann er zur Toilette oder in die Pause geht oder wann er mit Kollegen spricht.
Nach 22 Monaten Dauerüberwachung endete das Arbeitsverhältnis nach arbeitgeberseitiger Kündigung durch einen gerichtlichen Vergleich. Zuvor hatte der Mitarbeiter aber bereits gegen die Überwachung auf Unterlassung und Schmerzensgeld geklagt. Diese Klage verfolgte er weiter.
Der Arbeitgeber konnte die Videoüberwachung nicht auf die Einverständniserklärung des Mitarbeiters im Arbeitsvertrag stützen. Denn eine solche Einverständniserklärung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig und transparent erfolgt. Beides war hier nicht der Fall: Bei Einverständniserklärungen im Arbeitsvertrag gehen die Gerichte grundsätzlich von einem Zwang aus, weil der Mitarbeiter die Stelle sonst womöglich nicht bekommen hätte.
Für eine transparente Einverständniserklärung fehlte es
   • an konkreten Angaben, welche Daten der Arbeitgeber zu welchem Zweck erhebt, und
   an einem Hinweis, dass der Mitarbeiter seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.
… und weil die Überwachung in der Sache nicht erforderlich war Der Arbeitgeber hielt die Rundumüberwachung unter anderem erforderlich, um Diebstahl zu verhindern und Arbeitsunfälle aufzuklären. Allerdings trug er nichts dazu vor, dass es überhaupt ein nennenswertes Diebstahl- oder Unfallrisiko gab. Zur Diebstahlprävention hätte zudem die Überwachung des Eingangs- und Außenbereichs genügt. Der Arbeitgeber konnte die Überwachung also auch nicht durch betriebliche Erfordernisse rechtfertigen.
Im Ergebnis gibt es wegen des bereits beendeten Arbeitsverhältnisses zwar keinen Unterlassungsanspruch.
Die 22 Monate dauernde lückenlose Überwachung war aber ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters, wofür der Arbeitgeber ihm 15.000 € Entschädigung zahlen muss.
(Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, 28.5.2025, 18 SLa 959/24).



PERSONALITERATUR

Crashkurs Personalarbeit – Vom Arbeitsvertrag bis zum Zeugnis
Personalarbeit ist heute viel mehr als nur die Verwaltung von Mitarbeiterunterlagen und die Entgeltabrechnung. Dieser Crashkurs bietet Ihnen einen kompakten Rundumblick in das Human Resources Management und hilft Ihnen, sich schnell ins Thema einzuarbeiten. Sie erhalten das komplette Handwerkszeug für die täglichen Personalaufgaben. Analog des Werdegangs eines Beschäftigten im Unternehmen erfahren Sie alles über Personalbeschaffung und -betreuung, Personalentwicklung sowie arbeitsrechtliche Themen der Freisetzung. So sind Sie vom ersten Tag an immer auf der sicheren Seite.
Inhalte:
   • Personalverwaltung: effektiv arbeiten mit der Personalakte
   Arbeitsrecht: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnung, Kündigung, Tarifrecht
   • So nutzen Sie Kennzahlen und etablieren ein funktionierendes Personalcontrolling
   • Neu in der 6. Auflage: digitale Krankmeldung, Betriebsrätemodernisierungsgesetz, Homeoffice und mobile Arbeit sowie die E-Signatur
Digitale Extras:
   • Checklisten
   • Formulare und Mustervorlagen
   • Praktische Online-Rechner
Autorin: Heike Höf-Bausenwein, Haufe Fachbuch, 6. Auflage, 284 Seiten, ISBN 978-3-648-18331-1, Preis: 34,99 € inkl. MwSt.



PERSONALGEDANKEN

Wer aus den Fehlern
   der Vergangenheit
nichts gelernt hat,
   muss sie in Zukunft eben
wiederholen.
(G. Uhlenbruck)


(Und das ist dann teilweise unnötiger Schmerz)
(Lutz Kehrberg)

Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 14.11.2025)
Wir freuen uns auch über konkrete Hinweise unserer Leser zu aktuellen und berichtenswerten News.


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