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PERSONAL-NEWS Nr.: 51.2025 AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE PERSONALENTWICKLUNG HR ist ein entscheidender Treiber für die Leistungsfähigkeit von Unternehmen HR wird zur Schaltzentrale der Unternehmensführung: 88 Prozent der Personalmanager und -managerinnen sehen ihren Einfluss so groß wie nie zuvor. Sie prägen heute Profitabilität, Produktivität, Kultur und Talentstrategien maßgeblich. Gleichzeitig wird flexibles Arbeiten zum entscheidenden Erfolgsfaktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Warum HR damit zum strategischen Rückgrat moderner Unternehmen wird, zeigt die aktuelle Studie der IWG International Workplace Group. Personalabteilungen in Deutschland erleben einen Paradigmenwechsel. Eine aktuelle Studie der International Workplace Group (IWG) zeigt: 88 Prozent der Chief Human Resources Officers (CHROs) sehen ihren Einfluss heute größer denn je. HR ist längst nicht mehr nur administrativer Dienstleister, sondern strategischer Partner der Geschäftsführung. Mit direktem Einfluss auf Rentabilität, Produktivität und Unternehmenskultur (1). Die Studie ergab, dass 81 Prozent der Personalverantwortlichen enger als je zuvor mit der Führungsetage ihres Unternehmens zusammenarbeiten. Die Entwicklung zeigt, dass Führungskräfte heute vor allem auf Mitarbeiterwohlbefinden (64 Prozent), Talentgewinnung (64 Prozent), Produktivität (58 Prozent) sowie auf die Einhaltung von Richtlinien (53 Prozent) setzen. Personalleiter haben sich zunehmend als vertrauenswürdige Berater von CEOs etabliert. Dabei wirken sie aktiv an der Entwicklung von Geschäftsstrategien mit, indem sie Personalmanagement und Unternehmensziele in Einklang bringen. Ein Bericht des Unternehmensberaters McKinsey weist darauf hin, dass führende HR Manager eng mit CEOs zusammenarbeiten, um die Zukunftsausrichtung des Unternehmens voranzutreiben (2). Ähnlich ergab eine Studie der Harvard Business Review (HBR), dass leitende Personalmanager aufgrund ihrer unternehmensweiten Perspektive und ihrer Führungsqualitäten mittlerweile als potenzielle Nachfolger von CEOs angesehen werden (3). Ihre Fähigkeit, Talente, Kultur und Strategie zu managen, macht sie zu wichtigen Akteuren in der Führungsetage. (Quelle: PERSONALintern: https://www.personalintern.de/artikel/hr-ist-ein-entscheidender-treiber-fuer-die-leistungsfaehigkeit-von-unternehmen/) PERSONALRECHT Arbeitnehmer stößt Vorgesetzten weg: Kündigung wirksam Streitereien unter Kollegen sind Ihnen als Arbeitgeber ein Dorn im Auge. Schließlich wirkt sich ein gutes Arbeitsklima auch regelmäßig positiv auf die Arbeitsleistung und -ziele aus. Im nachfolgenden Fall hat der Arbeitnehmer eine Schwelle überschritten, die der Arbeitgeber unmöglich ignorieren konnte. Ein Arbeitgeber beschäftigte in seinem Unternehmen seit dem 02.02.2019 u. a. einen Arbeitnehmer als Be- und Entlader. Die Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit wurde den Mitarbeitern des Arbeitgebers untersagt. Am 22.10.2024 sah der Gruppenleiter den Arbeitnehmer vor der Ausladeluke 30 in der Halle mit seinem privaten Smartphone in der Hand. Nachdem er sich diesem genähert hatte, sagte der Arbeitnehmer: „Hau ab hier!“ Zudem stieß er den Gruppenleiter mit der rechten Hand gegen die linke Schulter und trat mit dem rechten Fuß in dessen Richtung, wobei er ihn berührte. Danach äußerte der Arbeitnehmer etwas gegenüber Kollegen und vollführte eine Geste mit erhobenem rechtem Zeigefinger. Anschließend beschäftigte er sich erneut mit seinem Smartphone. Nach Einholung der Zustimmung des Betriebsrats kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos. Der Arbeitnehmer zog vor Gericht. Dort behauptete er, der Gruppenleiter habe in der Vergangenheit seine persönlichen Grenzen überschritten und sei ihm zu nahe gekommen. Am Vorfalltag habe er sich ohne Vorwarnung an seine Schulter gelegt und auf sein Smartphone gesehen. Er habe sich erschreckt, den Gruppenleiter zur Seite geschoben und einen leichten Tritt ohne Verletzungsabsicht angedeutet. Es habe sich nicht um eine absichtliche Handlung gehandelt. Er habe im Anschluss versucht, sich zu entschuldigen, hierzu sei ihm aber keine Gelegenheit gegeben worden. Der Sachverhalt Der als Be- und Entlader seit etwa fünf Jahren bei der Beklagten beschäftigte Kläger wurde von seinem Vorgesetzten, einem Gruppenleiter, während der Arbeitszeit dabei beobachtet, wie er an seinem Arbeitsplatz sein privates Handy nutzte. Wegen eines bestehenden Handyverbots stellte ihn der Gruppenleiter zur Rede. Dieser näherte sich dem Kläger, worauf jener mit den Worten „Hau ab hier!“ reagierte, mit seiner rechten Hand gegen die linke Schulter des Gruppenleiters stieß, ihn dabei leicht berührte und währenddessen mit erhobenem Zeigefinger gestikulierte. Nachdem der Gruppenleiter den Arbeitsbereich des Klägers verlassen hatte, setzte dieser die private Handynutzung fort. Der gesamte Vorfall wurde durch Videoaufnahmen dokumentiert. Das Urteil Das LAG bewertete das respektlose und gewalttätige Verhalten des Klägers als schwere Pflichtverletzung. Eine derart grobe Missachtung des Vorgesetzten, so das LAG, müsse ein Arbeitgeber nicht hinnehmen, auch wenn es nicht zu schweren Tätlichkeiten gekommen sei. Durch körperliche Übergriffe am Arbeitsplatz, selbst wenn es sich nicht um Fälle von erheblicher Gewalt handele, werde das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unheilbar zerstört, so dass eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sei. Die einzig für den Kläger sprechende lange Betriebszugehörigkeit falle im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten nicht ins Gewicht. Der Kläger habe im vorliegenden Fall auch davon ausgehen müssen, dass es bei derart schweren Pflichtverletzungen einer Abmahnung nicht bedurft habe. Eine Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann die fristlose Kündigung auch ohne erhebliche Schmerzen rechtfertigen – maßgeblich sind Respekt, Hierarchiesituation und klare Beweislage. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entschied am 25.08.2025 (Az. 15 SLa 315/25) über genau diesen Fall. Pikant: Vorinstanzlich hatte das Arbeitsgericht Hannover (Urt. v. 05.02.2025 – 14 Ca 238/24) der Kündigungsschutzklage noch stattgegeben. PERSONALITERATUR Frauen führen Erfolgsbeispiele von Unternehmerinnen: Einblicke und Inspiration Frauen in Führungsrollen – insbesondere in traditionellen Familienunternehmen – sind noch immer nicht die Regel. Um erfolgreich zu sein, müssen sie oft zahlreiche interne und externe Hürden überwinden. Dieses Herausgeberwerk stellt die einzigartigen Geschichten und Erfahrungen bedeutender und wegweisender Unternehmerinnen vor, u.a. von Larissa Kuntz (Elka Holzwerke GmbH), Anna Meusert (Planen Wehner GmbH) oder Christina Riefler-Karpa (Memmert GmbH + Co. KG). Die authentischen Berichte und Interviews bieten nicht nur wertvolle Einblicke in Herausforderungen und Erfolge von Frauen in Führungspositionen. Sie zeigen, dass es keine universal passenden Lösungen gibt, sondern individuelle Wege zum Erfolg führen. Und sie ermutigen dazu, unternehmerische Verantwortung zu übernehmen und den Weg für kommende Generationen zu bereiten. Mit einem Grußwort von Christina Diem-Puello, Präsidentin des Verbandes deutscher Unternehmerinnen und einem Beitrag von Riccarda Mecklenburg, Präsidentin des Schweizer Verbands Frauenunternehmen. Inhalte: • Besonderheiten und Handlungsempfehlungen für weibliche Führung • Unternehmensnachfolgen in Deutschland: Die Rolle frauengeführter Unternehmen • Next Generation: Wie Frauen Familienunternehmen zukunftsfähig machen • Vom Männerbund zu Möglichkeitsräumen – Netzwerke als Schlüsselfaktor für erfolgreiche weibliche Nachfolge • Unternehmerische Vision und gelebte Empathie • Einführung einer werteorientierten Unternehmensführung bei der Nachfolge Autoren: Brigitte Waffenschmidt/Joachim Gutmann, Haufe Verlag, 1. Auflage 2025, 248 Seiten, ISBN-13. 978-3648186480, Preis: 49,99 € inkl. MwSt. PERSONALGEDANKEN
Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 19.12.2025) Wir freuen uns auch über konkrete Hinweise unserer Leser zu aktuellen und berichtenswerten News.
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