UNTERNEHMENSPROFIL  •  BERATUNGSGEBIETE  •  WIR SUCHEN  •  PERSONAL-NEWS  •  IMPRESSUM / KONTAKT  •  FEEDBACK  •  SITEMAP

PERSONAL-NEWS Nr.: 48.2025


AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE


PERSONALENTWICKLUNG

Homeoffice bleibt fester Bestandteil des Arbeitsmarkts 
Homeoffice ist in Deutschland längst mehr als ein Krisenphänomen. Eine neue Studie des ifo Instituts und der Stanford Universität zeigt: Jede fünfte Stellenausschreibung bietet weiterhin Remote-Arbeit an. Besonders digitalisierte Branchen und Großstädte treiben die Entwicklung und eine Rückkehr ins Büro ist nicht in Sicht. Jede fünfte Stellenausschreibung in Deutschland enthält inzwischen die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Das geht aus einer Auswertung von Forschern des ifo Instituts und der Stanford Universität hervor. Analysiert wurden Online-Stellenanzeigen von 2014 bis Juni 2025. Noch 2019 lag der Anteil der Angebote mit Homeoffice unter fünf Prozent, stieg dann während der Corona-Pandemie sprunghaft an und stabilisierte sich seit 2023 bei rund 20 Prozent. „Der Trend ist klar und zeigt keine Anzeichen einer Umkehr“, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. Deutliche Unterschiede bestehen zwischen den Branchen. Im ersten Halbjahr 2025 sind Homeoffice-Optionen besonders häufig in Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 42 Prozent zu finden. Auch die Bereiche Information und Kommunikation mit 33 Prozent sowie Grundstücks- und Wohnungswesen mit 31,3 Prozent liegen weit über dem Durchschnitt. „In stärker digitalisierten Branchen sind Jobs besser mit Homeoffice vereinbar“, erklärt Christina Langer von der Stanford Universität.
Die Digitalisierung prägt auch den regionalen Zugang zu Remote-Arbeit. Großstädte liegen klar vorne. Spitzenreiter bei Stellenausschreibungen mit Homeoffice sind Köln mit 35,8 Prozent, Stuttgart mit 34,9 Prozent und Düsseldorf mit 34,8 Prozent. Weit abgeschlagen sind ländlichere Regionen wie Vorpommern-Rügen mit 4,9 Prozent, das Weimarer Land mit 4,7 Prozent und der Wartburgkreis mit 4,5 Prozent. „Stellenanzeigen sind ein guter Indikator für die organisatorische Ausrichtung der Unternehmen“, erklärt Alipour. Die Daten zeigten keinerlei Hinweise auf eine Rückkehrpflicht ins Büro. Parallel dazu bestätigen ifo Umfragen, dass der Anteil der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, seit Jahren stabil bei etwa 25 Prozent liegt.
Die Studie basiert auf mehr als 93 Millionen Stellenausschreibungen, die zwischen Januar 2014 und Juni 2025 erfasst wurden. Lightcast, ein auf Arbeitsmarktanalysen spezialisiertes US-Unternehmen, durchsuchte dafür die Online-Auftritte von über 200 Unternehmen sowie sämtliche relevanten Jobbörsen in Deutschland.
(Quelle: https://www.personalintern.de, 03.11.2025)

 
PERSONALRECHT  

Betriebsratschef hat Gehaltslisten auf Privat-PC: Mit diesem Urteil machen Sie als Arbeitgeber Schluss mit DSGVO-Verstößen!  
Im Herbst 2023 stellte ein Arbeitgeber fest, dass vom dienstlichen E-Mail-Account des Betriebsratsvorsitzenden mehrfach E-Mails an eine private GMX-Adresse weitergeleitet wurden. Darunter waren sensible Personaldaten wie eine vollständige Personalliste samt Entgeltdaten! Der Arbeitgeber wertete dies als klaren Datenschutzverstoß und mahnte den Vorsitzenden am 27.09.2023 deswegen ab. Mit gutem Grund, denn:
Schließlich geht es für den Arbeitgeber bei DSGVO-Verstößen ja schnell mal um Bußgelder in 5-stelliger Höhe…
Der Betriebsratsvorsitzende verteidigte sich damit, er habe nicht aus Bequemlichkeit, sondern im Interesse des Betriebs gehandelt. Die Entgeltübersichten mussten für laufende Vergütungsverhandlungen dringend aufbereitet werden.
Da sein Dienst-Laptop lediglich ein 15-Zoll-Display besaß, habe er die Auswertung auf seinem heimischen 23-Zoll-Bildschirm vornehmen wollen. Nur so sei eine zeitnahe Bearbeitung möglich gewesen. Sonst hätte die Fertigstellung bis Ende November gedauert…
Alle Daten seien nach Bearbeitung von seinen privaten Geräten gelöscht worden. Und außerdem hätte kein anderer außer ihm Zugriff auf die privaten Postfächer gehabt.
Schließlich würden das auch andere Mitarbeiter der Firma so handhaben, die gelegentlich dienstliche Unterlagen nach Hause schicken – ohne dass das vom Arbeitgeber sanktioniert würde. Damit liege hier kein Datenmissbrauch vor. Sondern eine pflichtgemäße Unterstützung der Betriebsratsarbeit.
Das Betriebsratsgremium stellte sich hinter seinen Vorsitzenden und hob hervor, dass hier keine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 Abs. 1 BetrVG vorliege. Denn ein Schaden sei dem Arbeitgeber ja nicht entstanden.
Der Vorsitzende habe hier ausschließlich zum Nutzen der Betriebsratsarbeit und der Beschäftigten gehandelt.
Der Arbeitgeber sah das aber ganz anders: Hier seien erhebliche datenschutzrechtliche Grenzen überschritten worden:
Denn § 79a BetrVG verpflichtet auch der Betriebsrat eigenständig zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dabei gelten für ihn dieselben Maßstäbe wie für den Arbeitgeber selbst.
Besonders die sensiblen Entgelt- und Personaldaten aller Beschäftigten dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage auf private Endgeräte transferiert werden. So sei eine Weiterleitung an private Mailadressen nicht durch § 26 BDSG gedeckt.
Das Gericht schloss sich dem Arbeitgeber und dem Vorwurf der groben Pflichtverletzung durch den Betriebsratsvorsitzenden an.
Denn der Vorsitzende habe – trotz Abmahnung – auch danach noch personenbezogene Daten auf sein privates Postfach transferiert und damit die Datensicherheit ernsthaft gefährdet. (LAG Hessen Urt. v. 10.3.2025 – 16 TaBV 109/24).
Die Weiterleitung der vollständigen Personalliste an private E-Mail-Adressen verstößt sowohl gegen die DSGVO als auch gegen das BetrVG.



PERSONALITERATUR

Aufstiegschancen von Frauen
Eine Untersuchung der Karrierewege in der Unternehmensberatung Der Open-Access-Beitrag beschäftigt sich mit den Einflüssen auf die Karrierewege von Frauen, die in der Beratungsbranche höhere Führungspositionen erreicht haben. Die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ist in Deutschland nach wie vor defizitär: Nur circa 12 % der höchsten Führungspositionen in Beratungsfirmen wurde 2023 von Frauen besetzt. Die Ergebnisse beruhen auf der Auswertung von zehn qualitativen Interviews mit Senior Managerinnen und Partnerinnen sowie einer Umfrage mit 555 Teilnehmerinnen aus der Branche. Die Studie bestätigt die bisherigen Erkenntnisse, dass das weibliche Geschlecht hinderlich für den Karriereweg in höhere Führungspositionen in der Beratungsbranche sein kann. Zu den Herausforderungen gehören gesellschaftlich geprägte Geschlechterstereotypen sowie die Erwartungen an Frauen bezüglich Care-Arbeit. Auf institutioneller Ebene zeigen sich Merkmale einer Male Gendered Organization, die Tokenism und die Rolleninkongruenz zwischen dem weiblichem Geschlecht und Führungspositionen verursachen. Auf Mikro-Ebene stehen Beraterinnen vor Herausforderungen bei der fairen Einschätzung ihrer Potenziale und Leistungen und damit unsichtbaren Bewertungsmaßstäben, die ihre Aufstiegschancen negativ beeinflussen.
Autorin: Dr. Kim Dede, Dissertation @ TU Berlin; 2025 | Open Access | Buch, Verlag Springer Gabler, Electronic ISBN 978-3-658-47890-2, Print ISBN 978-3-658-47889-6, Preis 42,79 € inkl. MwSt



PERSONALGEDANKEN

Anstatt immer
     nur das Beste
geben zu wollen,
     sollten wie lieber
einmal etwas
     Gutes tun.
(Thornton Wilder)


(Das bietet sich in der Vorweihnachtszeit an)
(Lutz Kehrberg)

Diese Seite wird jeden Freitag aktualisiert. (letzte Aktualisierung: 28.11.2025)
Wir freuen uns auch über konkrete Hinweise unserer Leser zu aktuellen und berichtenswerten News.


        [KONTAKT]  font>