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PERSONAL-NEWS Nr.: 23.2026 AKTUELLE PERSONALVERÄNDERUNG IN DER BAU- UND IMMOBILIENBRANCHE PERSONALENTWICKLUNG Shift/HR Learning & Talent Development Konferenz 2026 - Always-on Knowledge: Lernen wirksam gestalten im Zeitalter von KI. Künstliche Intelligenz verändert Lernen grundlegend: Wissen ist jederzeit verfügbar, Lernaktivitäten verlagern sich in den Arbeitsfluss und KI wird für viele Mitarbeitende zum zentralen Zugangspunkt für Unterstützung und Orientierung. Damit verändern sich Lernlogiken, Kompetenzanforderungen und die Rolle von Learning & Talent Development gleichermaßen. Die Shift/HR Learning & Talent Development Konferenz 2026 diskutiert, wie Lernen unter diesen Bedingungen wirksam gestaltet werden kann – von konkreten Einsatzszenarien für KI in Lernkonzepten über neue Anforderungen an Skill-Logiken bis hin zu Fragen der Steuerung, Qualitätssicherung und Learning Production. Im Zentrum stehen drei Leitfragen: • Wie gestalten wir Lernen wirksam, wenn Wissen jederzeit verfügbar ist und KI die Antworten liefert? • Wie lässt sich KI konkret und förderlich in Lernkonzepte, Lernpfade und Lernformate integrieren? • Wie bleibt Learning & Talent Development steuerungsfähig – von Skill-Logiken über Analytics bis zur Learning Production? Online-Konferenz am 17.06.2026 ab 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr; Infos: Kongress Media GmbH, Telefon: +49 89 2000 1463, E-Mail: contact@kongressmedia.de PERSONALRECHT Freistellungsklausel unwirksam Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ist unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Maßgeblich ist hierbei der Zweck für die Gewährung der Leistung – hier eine Lohnerhöhung – und nicht für deren Vorenthaltung (BAG, Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 239/24). Sachverhalt Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Entgeltfortzahlung. Die Klägerin ist auf Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 19.12.2014 seit 1.1.2015 bei der Beklagten tätig. Die Beklagte bot im Februar 2022 ihrer gesamten Belegschaft, die bislang auf Basis unterschiedlicher Arbeitsvertragsmuster beschäftigt war, den Abschluss neuer, einheitlicher Arbeitsverträge an. Neben umfangreichen Neuregelungen sahen diese Arbeitsverträge einen um 4 % höheren Grundlohn vor. Die Klägerin lehnte das Angebot ab, während es die Mehrzahl der über 100 Arbeitnehmer der Beklagten annahm. Ab Januar 2023 erhöhte die Beklagte den Grundlohn derjenigen Arbeitnehmer, die dem Abschluss der neuen Arbeitsverträge zugestimmt hatten, um 5 %. Der Klägerin, die ab Januar 2023 arbeitsunfähig erkrankt war, zahlte sie als Entgeltfortzahlung nur ihren nicht erhöhten bisherigen Grundlohn fort. Mit der Klage macht die Klägerin eine höhere Entgeltfortzahlung von 148,81 EUR für Januar und Februar 2023 geltend. ArbG und LAG wiesen die Klage ab. Entscheidung Die Revision der Klägerin hatte Erfolg. Nach Auffassung des BAG hat die Klägerin gegen die Beklagte aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einen Anspruch auf eine um 5 % höhere Entgeltfortzahlung für Januar und Februar 2023. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern, die sich in vergleichbarer Lage befänden, bei der Anwendung einer selbstgesetzten Regel gleich zu behandeln. Er verbiete sowohl die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe als auch eine sachfremde Gruppenbildung. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gelte wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort, wo der Arbeitgeber durch ein gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schaffe. Erforderlich sei daher stets eine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers. Die Beklagte habe mit der freiwilligen Grundlohnerhöhung zum 1.1.2023 eine gestaltende Entscheidung getroffen. Entgegen der Annahme des LAG befänden sich die Klägerin und die begünstigten Arbeitnehmer mit Neuvertrag in einer vergleichbaren Lage. Die Beklagte habe die Lohnerhöhung im Januar 2023 allen bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern unabhängig von deren Tätigkeit gewährt. Maßgeblich sei nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses gewesen. Auf die unterschiedlichen Vertragsmodelle komme es an dieser Stelle nicht an. Dieser Aspekt sei erst im Rahmen einer möglichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zu prüfen. Die unterschiedliche Behandlung der Klägerin sei aber nicht von einem sachlichen Grund getragen. Die unterschiedliche Behandlung sei gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck diene und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen sei. Für die Frage der Rechtfertigung sei auf den Zweck abzustellen, der für die Gewährung der Leistung – und nicht für deren Vorenthaltung – maßgeblich sei. Die Beklagte mache zwar geltend, die Lohnerhöhung ziele darauf ab, die Vereinheitlichung der vertraglichen Arbeitsbedingungen im Betrieb voranzutreiben. Sie übersehe jedoch, dass die Arbeitnehmer mit Neuvertrag, deren Grundlohn die Beklage erhöht habe, keinen Beitrag zur Vereinheitlichung der Vertragsbedingungen mehr leisten können. Diese würden allenfalls „belohnt“, weil sie bereits einen Beitrag zu der von der Beklagten angestrebten Vereinheitlichung der Arbeitsverträge geleistet hätten. Ein solcher Zweck rechtfertige aber den Ausschuss der Klägerin von einer Erhöhung des Grundlohns nicht. Praxishinweis Das BAG setzt Arbeitgebern Grenzen, Anreize für die Vereinheitlichung von Arbeitsvertragsmustern durch finanzielle Leistungen einzusetzen. Allein das Bestehen unterschiedlicher Vertragsmuster rechtfertigt es nicht, bei der Gewährung einer freiwilligen Grundlohnerhöhung zu differenzieren. Besser wäre es für den Arbeitgeber gewesen, im neuen Vertragsmuster einen eigenständigen Vergütungsbestandteil zu schaffen, auf den sich anschließend die Erhöhungsentscheidung hätte beziehen können. Dann läge der Grund für die sachliche Differenzierung in den Arbeitsvertragsmustern und nicht in der fehlenden Bereitschaft eines Arbeitnehmers, in der Vergangenheit ein neues Arbeitsvertragsmuster zu unterzeichnen. (Quelle: Bauindustrieverband e.V., Berlin) PERSONALITERATUR Workshift – Warum wir heute anders arbeiten müssen, um unser Morgen zu retten. Ein Neustart für Mensch und Wirtschaft Fachkräftemangel, Überlastung, demographischer Wandel und Klimakrise sind fundamentale Herausforderungen unserer Zeit – und wir können sie nur lösen, wenn wir Arbeit neu erfinden. Elly Oldenbourg analysiert, was uns im Moment bremst und welche Veränderungen – »Workshifts« - wir angehen müssen. Dabei stellt sie die vier Wirkungsfelder Zeit, Kollaboration, Vielfalt und Kennzahlen in den Fokus und bietet konkrete Lösungsansätze für Entscheider:innen persönlich und für Unternehmen als Ganzes. Sie entwickelt 22 Ideen, mit denen sich Menschen und Unternehmen aus dem Korsett veralteter Strukturen befreien können und schlägt Brücken in die Zukunft: Für eine flexiblere, zukunftsgerechtere Arbeitswelt, in der wir unsere Arbeit um unser Leben herum organisieren - und nicht umgekehrt; für eine gerechtere Unternehmenswelt, in der wir mit vielen unterschiedlichen Menschen zusammenarbeiten - und nicht mehr nur mit denen, die so sind wie wir; für eine nachhaltige Wirtschaftswelt, die das Wohl von Natur und Menschen wachsen lässt - und nicht nur die eigenen Bilanzen. »Workshift« ist ein Appell und eine Hilfestellung, Arbeit vor dem Hintergrund der von Braindrain, Fachkräftemangel, Klimakatastrophe und KI-Revolution gestressten Wirtschaft endlich neu zu erfinden, damit unsere Leben reicher, die Wirtschaft krisenfester, unsere Demokratie resilienter und unser Planet gesünder werden. Das Buch überzeugt mit einem ganzheitlichen Blick auf die Fakten und sprüht vor Tatkraft, Zuversicht und Inspiration, den »Workshift« zu wagen. Denn Arbeit ist kein Problem, Arbeit ist Teil der Lösung! Elly Oldenbourg zeigt, dass die Formel »Mehr vom Gleichen, nur effizienter« auch in der Arbeitswelt auf den Friedhof der Ideen gehört. Ein Buch, das nicht nur die Zusammenhänge zwischen unserer Arbeit und einer besseren Welt herstellt, sondern sehr konkrete Tipps gibt, wie menschgemachte Strukturen unseren eigentlichen Bedürfnissen wieder besser dienen können. Prof. Dr. Maja Göpel, Transformationsforscherin, Autorin, Rednerin An vielen Stellen spricht mir dieses Buch aus dem Herzen: Elly Oldenbourg hinterfragt radikal lange zementierte Zusammenhänge, entwickelt spannende neue Perspektiven auf die wesentlichen Hebel und bezieht leidenschaftlich Stellung aus der eigenen »Bubble« herauszutreten und mutig die Sicht auf sich selbst und auf die anderen weiter zu entwickeln. Kerstin Erbe, Geschäftsführerin dm-drogerie markt Eine neue Arbeitswelt erfordert neue Antworten – und Elly Oldenbourg hat sie! In ihrem faszinierenden Buch »Workshift« beschreibt sie vielversprechende Lösungen für eine bessere Zukunft. Oldenbourg stellt dabei den Mensch in den Mittelpunkt und zeigt, wie jeder einzelne von uns einen Beitrag zu einer besseren Wirtschaftswelt von morgen leisten kann. Prof. Dr. Jochen Menges, Professor & Direktor des Center for Leadership in the Future of Work, Universität Zürich Ein kluger und erfrischender Appell für eine neue Arbeitswelt, der ohne Buzzwords auskommt. Elly Oldenburg denkt groß, zieht übergreifende Zusammenhänge zur Wirtschaft, Chancengerechtigkeit und den Planeten und gibt dabei sehr konkrete Impulse für Entscheider und Entscheiderinnen: Klare Leseempfehlung! Annahita Esmailzadeh, IT-Managerin bei Microsoft, SPIEGEL-Bestsellerautorin, Business-Influencerin Wer Arbeit und Wirtschaft als Hebel für positiven Wandel in der Welt nutzen will, muss dieses Buch lesen! »Workshift« ist ein ungemein leidenschaftliches wie argumentationsstarkes Plädoyer für den Wandel - konkret, jetzt umsetzbar und nicht solitär betrachtet, sondern im kausalen Zusammenhang zu den drängendsten Fragen unserer Zeit. Anna Kaiser, Unternehmerin, Angel-Investorin Autorin: Elly Oldenbourg, Verlag: Campus; ISBN: 9783593455921, 3593455927, Seitenanzahl: 239, E-Book, Preis: 30,00 € inkl. Mwst. PERSPERSONALGEDANKEN
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(letzte Aktualisierung: 05.06.2026)
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